Dienstleistungsverzeichnis
In der Kanzlei „Ostasz und Stadnik“ gelten kundenspezifische Abrechnungssysteme, die an Bedürfnisse und Finanzkraft des jeweiligen Kunden angepasst sind. Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten zu verhandeln.
Stundensatz
Der Berechnung der Vergütung liegt die Anzahl der Stunden zugrunde, die für die Realisierung des Auftrags aufgebracht wurden. Diese Abrechnungsform ist in den nachfolgenden Fällen bevorzugt: Rechtshilfe (Rechtsberatung), Erstellung der Vertragsentwürfe, Geschäftsordnungen, Schreiben, Ladungen sowie der Rechtsakte. Die Höhe des Stundensatzes wird mit dem Kunden vor der Realisierung des Auftrags festgelegt.
Fester einmaliger Satz
Die Vergütung wird mit dem Kunden für die Ausführung jedes einzelnen Auftrags z.B. für die Erstellung des Prozessschriftsatzes, Erteilung der Rechtsberatung festgelegt. Die Höhe des Vergütungssatzes wird mit dem Kunden vor der Realisierung des Auftrags festgelegt.
Der Satz für die Kundenvertretung in den Gerichts- und Verwaltungsverfahren
Die Vergütung deckt die umfassende Führung der Prozesssache bzw. Beteiligung eines professionellen Bevollmächtigten in einem bzw. in mehreren Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahren ab. Die Höhe des Satzes wird jeweils mit dem Kunden – anhand der Arten von Satzhöhen – festgelegt, die kraft der Verordnung des Justizministers vom 22 Oktober 2015 über die Gebühren für die Handlungen der Rechtsberater sowie über die Übernahme der Kosten für die nicht bezahlte Erteilung der Rechtsberatung vom von Amts wegen beigeordneten Rechtsberater durch den Staatsschatz (Gesetzblatt der Republik Polen aus 2015, Pos. 1804) geregelt sind.
Pauschalsatz
Die Abrechnungsform wird vor allem im Hinblick auf Gewerbekunden vorbereitet. Die Vergütung ist fest und ganzheitlich. Gegen die feste, im Voraus mit dem Kunden festgelegte Vergütung wird die Verfügbarkeit der Kanzler sichergestellt.